Regeln

ANROX CARS nachstehend VERMIETER, Mieten Fahrzeuge unter den Bedingungen, die diese Regelungen und Abkommen festgelegt.

Mieter - eine Person, die mindestens 21 und nicht mehr als 75 Jahre alt ist, und im Besitz einer Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren ist.

  1. Die Pflichten des Mieters sind insbesondere:
    1. Zum Zeitpunkt der Nutzung durch jeden Mieter oder Person, waehrend des Fahrens mit dem Fahrzeugs ist insbesondere:
      1. die gultigen Dokumente, die durch die Verkehr Überwachung erforderlich sind (gültiger Führerschein der in Polen anerkannt ist, Kfz-Zulassungsstellen, OC Politik, die Bescheinigung über eine Auto vermietung, ein ärztliches Attest vorzulegen, falls erforderlich) bei sich zu haben.
      2. Absicherung des Autos gegen Diebstahl (bei jedem Schließen des Autos einschalten aller Anti-Diebstahl-Geräte,und eine umfassende Sicherheit von den Fahrzeugpapieren und Schlüsseln zu gewehrleisten,
      3. Auf ihre eigene Kosten und Kraft die tägliche Wagenpflege und kontrolle durchzufuehren (Prüfung und die Wiederauffüllung des Scheibenwaschfluessigkeit, überprüfen Reifendruck und Zustand der Reifen, der Signallichter, und Fernlicht
      4. den vorgesehenen Kraftstofftyp verwenden, nach den Spezifikationen des Motors, wie bei der Registrierung angegeben wurde und in den technischen Unterlagen des Fahrzeugs,
      5. eine ordnungsgemäße Auto sauberkeit beibehalten.
    2. Die Rückgabe des Fahrzeugs in der Vereinbarung genannten Zustand, technisch glatt, unbeschädigt, mit Nachweis der Eintragung, sauber und mit der gleichen Menge an Benzin wie vor Anmietung.
    3. Verbot des Rauchens in einem gemieteten Auto. Im Falle von Verstoß gegen dieses Verbot ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3000 Gold zu zahlen.
    4. Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb der Frist im Vertrag angegeben. Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs bis zu 1 Stunde nach Ablauf der Frist - ohne Gebühr, die Hälfte der gebühr von 2-6 Stunden täglich, über 6 Stunden - Gutschrift Preise für den nächsten begonnen Tag.
    5. Im Falle von Schäden an dem Auto, verhindernde selbständige Bewegung Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den VERMIETER, Ansprechpartner,zu kontaktieren. Beim Verkehrsunfall oder jedenfalls Mieter ist verpflichtet, die Polizei zu rufen.
    6. Im Falle des Autodiebstahl oder Schäden durch Einbruchdiebstahl, Mieter muss das dem Vermieter und der Polizei unverzüglich melden.
    7. Gemietete Fahrzeug darf nicht an Sport-rennen und Fahr-unterricht verwendet werden.
    8. Mieter trägt die volle Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs ab dem Tag der Vermietung bis zum Zeitpunkt der Zuruckgabe, insbesondere verpflichtet sich, die Kosten, die Infolge des Fahrens unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder den Einsatz von Psychopharmaka zu decken und / oder ohne eine gültige Lizenz, sowie die nicht Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
    9. Das Fahrzeug kann nicht ausser Landes ohne die schriftliche Zustimmung des Darlehensgebers/ Vermieters geführt werden unter Androhung der Nichtigkeit des Vertrages. Im Falle des Versagens des Autos ausserlandes der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf den Standort des Darlehensgebers auf eigene Kosten zu liefern.
    10. Mieter dürfen nicht das Auto an einen Dritten untervermieten, oder Verwenden in einer anderen Form.
    11. Wenn der Mieter nicht der direkter Anwender ist, können Personen die im Vertrag angegeben sind das Auto benutzen.
  2. Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegeben Zeitpunkt zurückgibt, so ist der VERMIETER nicht verpflichtet, die Differenz Gebühr (Miete) für die nicht genutzte Zeit zurückzuzahlen.
  3. Wenn das Auto am Flughafen gemietet wird, zu zahlen ist eine einmalige Gebühr gemäß der angegebener Preisliste.
  4. Mieter zahlt dem VERMIETER eine Kaution als Sicherheit für etwaige Kosten (Schäden) die seitens des Mieters verursacht werden.
  5. Unabhängig von der Vertragsstrafen in den vorhergehenden Abschnitten der Geschäftsordnung der VERMIETER kann Vertragsstrafen dazurechnen für den Fall des:
    • Diebstahl des Fahrzeugs, wenn es ereignete sich in einer Situation der Nicht-Einhaltung durch den Mieter der Verpflichtungen in den Absätzen 5 und 6 der Geschäftsordnung, in der Höhe der Kaution
    • nicht zurückgeben der Schlüssel und Fahrzeugpapiere – im Wert der Schlüssel oder Wert der Dokumente
    • Fehlen des amtliches Kennzeichen oder des Registrierung Aufklebers auf der Windschutzscheibe - 200 zł
    • Fehlen der Alarm-Fernbedienung - 200 zł
    • Fehlen von original Felgenabdeckung - 80 zł
    • Fehlen von Radio-front-panel - 1000 zł
    • Nachtanken des fehlenden Kraftstoffs nach Tankstellen Preisliste + 50% des Wertes des Brennstoffes angegebenen auf der Rechnung
    • Fehlende Fahrzeugteile, die oben nicht aufgeführt sind, den genannten Betrag in den Preislisten der Hersteller + Marge von 50% des Wertes angegebenen auf der Rechnung
    • Verlust der Garantie auf das Fahrzeug aufgrund von Ursachen, unabhängig von den Kreditgeber - 30000 zł
    • Abschleppen von anderen Fahrzeugen mit dem Mietwagen - 1000 zł
    • Die Benutzung von Auto durch eine unbefugte zu fahren Person - 250 zł
    • Illegale Bewegung des Autos außerhalb der Republik Polen - 1000 zł
    • Administrative Kosten für den Verlust ausgeglichen das Gewicht der Politik AutoCasco - 820 zł
    • Rückgabe des Fahrzeugs an einem Ort, weitab vom Sitz des VERMIETERS, nicht mehr als 150 km - 500 zł
    • Rückgabe des Fahrzeugs an einem Ort, weitab vom Sitz des VERMIETERS über 150 km - 1000 zł
    • Schäden am Fahrzeug - insgesamt Verlust der Anzahlung;
  6. Unabhängig von der Vertragsstrafen die in den Verordnungen vorgesehen sind, ist der Mieter verpflichtet, einen Betrag, der den Wert des entgangenen Gewinns, an den VERMIETER zu zahlen für die summe derTage benötigt zu Wiederherstellung der verlorenen Dinge und den täglichen Mietpreises des Fahrzeugs .
  7. Alle Strafen und Beträge die Aufwendungen Entschädigung / Schadensersatz vertreten hat der Vermieter das Recht, von der Kaution abzuziehen.
  8. Rückgabe der Kaution:
    • Beim nicht finden, eventueller Lücken / Mängel / Fehler, am Tag der Unterzeichnung des Zurückgabe-Protokolls und Abnahme
    • In anderen Fällen bei der Abrechnung aller Beträge die von der Kaution abgezogen wurden.
  9. Wenn das zurückbringen zum Originalzustand Reparatur benötigt, oder erfordert zusätzliche Ressourcen, ermächtigt das den Vermieter für die entstandenen Kosten , einschließlich entgangenen Gewinn den Mieter zu berechnen . Diese Verpflichtungen können von der Kaution abgezogen werden, wenn sie ausreichend ist.
  10. Unabhängig von der Vertragsstrafen und Zahlung einer Entschädigung durch den Versicherer zu Gunsten des Vermieters, so Vermieter hat das Recht auf Entschädigung , in Bezug auf Schäden, insbesondere solche, die wegen der Nichteinhaltung der Pflichten des Mieters entsprechen entstanden sind.
  11. Die Preise sind in PLN, die Beträge enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer von 22%. Bei Fremder Währung wird der Preis nach Wechselkurs der NBP abgerechnet.
  12. In Fragen, die nicht von diesen Vorschriften und den Bestimmungen des Vertrages geregelt warden tritt in Kraft das Bürgerliche Gesetzbuch.